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{"id":471,"date":"2021-09-14T16:42:26","date_gmt":"2021-09-14T14:42:26","guid":{"rendered":"https:\/\/jo.p1entwurf.de\/?page_id=471"},"modified":"2022-09-22T10:16:23","modified_gmt":"2022-09-22T08:16:23","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/joma-ug.de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t
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AGB<\/h1>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/span><\/p>
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der JoMa UG, diese vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Johannes Kolb, Altes Dorf 14, 95505 Immenreuth.<\/span><\/p>
Stand: September 2022<\/span><\/p>
1. Geltungsbereich <\/span><\/b>Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausf\u00fchren. Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdr\u00fccklich erneut darauf Bezug genommen wurde. \u00a0<\/span><\/p>
2. Vertragsabschluss <\/span><\/b>Angebote sind freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 14 Kalendertage gebunden. An uns gerichtete Angebote k\u00f6nnen wir ebenfalls innerhalb einer Frist von 14 Tagen annehmen. \u00a0\u00a0<\/span><\/p>
3. Nutzungsrecht, Dokumentation und Einarbeitung <\/span><\/b>Der Kunde erh\u00e4lt nach Ma\u00dfgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht an dem im Programmschein aufgef\u00fchrten Programm sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich mit Ausnahme der Betriebssystemsoftware um ein ausschlie\u00dfliches, nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht. Das Recht des Kunden, die Hardware zu ver\u00e4u\u00dfern, bleibt davon unber\u00fchrt. Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller diese aber gar nicht zur Verf\u00fcgung stellen, weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluss ausdr\u00fccklich darauf hin. In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung in die von uns gelieferte Hard- und Software nicht enthalten, ebenso erfolgt keine kostenlose Installation derselben. Diese Leistungen sind zus\u00e4tzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Die Auswahl der Programme f\u00fcr die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden. \u00a0<\/span><\/p>
4. Leistungs- und Funktionsumfang <\/span><\/b>Der Leistungs- und Funktionsumfang der \u00fcberlassenen Ger\u00e4te, Dienstleistung und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss g\u00fcltigen Produktbeschreibungen. Dar\u00fcber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten F\u00e4llen, wie z.B. \u00fcber Kapazit\u00e4t, Zeitverhalten, Kompatibilit\u00e4t mit anderen Programmen oder Vernetzungsm\u00f6glichkeiten, sind abh\u00e4ngig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdr\u00fccklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt f\u00fcr individuelle kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen. <\/span><\/p>
\u00a0<\/span><\/p>
5. Lieferzeiten <\/span><\/b>Liefertermine oder Lieferfristen sind nur g\u00fcltig, wenn sie durch uns schriftlich best\u00e4tigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdr\u00fccklich gekennzeichnet sind. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtf\u00fchrer \u00fcbergeben wurde. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsst\u00f6rungen, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich entsprechend der Dauer derartiger Ma\u00dfnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen F\u00e4llen dem Besteller baldm\u00f6glichst mitgeteilt. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, soweit sich Nachteile f\u00fcr den Gebrauch daraus nicht ergeben. \u00a0<\/span><\/p>
\u00a0<\/span><\/p>
6. Preis, Zahlung, Aufrechnung <\/span><\/b>Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Kaufpreis ist bei \u00dcbernahme der Ware, Dienstleistung oder Software netto ohne Skonto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer stets in bar zu zahlen, wenn nicht ausdr\u00fccklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Preis\u00e4nderungen sind zul\u00e4ssig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erh\u00f6hen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die L\u00f6hne, die Materialkosten oder die marktm\u00e4\u00dfigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erh\u00f6hen. Der Kunde ist zum R\u00fccktritt nur berechtigt, wenn die Preiserh\u00f6hung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich \u00fcbersteigt. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, sind Preis\u00e4nderungen gem\u00e4\u00df der vorgenannten Regelungen zul\u00e4ssig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen\/Gegenanspr\u00fcchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von uns anerkannt.<\/span><\/p>
Zuschl\u00e4ge fallen an:<\/span><\/p>
1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span><\/span>f\u00fcr Nachtarbeit (20 Uhr bis 7 Uhr): 30 Prozent \u00a0<\/span><\/p>
3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span><\/span>vorbehaltlich der Nummern 4 und 5 f\u00fcr Sonntagsarbeit: 80 Prozent<\/span><\/p>
4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span><\/span>vorbehaltlich der Nummer 5 f\u00fcr Arbeit am 31. Dezember und an den gesetzlichen sowie am Standort Immenreuth g\u00fcltigen Feiertagen: 125 Prozent<\/span><\/p>
5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/span><\/span>f\u00fcr Arbeit am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 01. Mai: 150 Prozent<\/span><\/p>
Bei Nachtarbeit an Wochenenden und Feiertagen addieren sich die jeweiligen Zuschl\u00e4ge.<\/span><\/p>
Ein Tagessatz entspricht acht Stundens\u00e4tzen.<\/span><\/p>
Die kleinste Abrechnungseinheit betr\u00e4gt:<\/span><\/p>
bei Dienstleistung vor Ort: 4 Stunden.\u00a0Dar\u00fcber hinaus erfolgt die Abrechnung im 2-Stunden-Takt.\u00a0<\/span><\/li>
bei Telefon- oder Remotesupport: 0,5 Stunden. Dar\u00fcber hinaus erfolgt die Abrechnung im 0,5-Stunden-Takt.<\/span><\/li><\/ul>
\u00a0<\/span><\/span><\/div>
7. Erf\u00fcllungsort <\/span><\/b>Sofern der Kunde die Ware oder Dienstleistung an unserem Gesch\u00e4ftssitz in Empfang nimmt, ist der Erf\u00fcllungsort Immenreuth, andernfalls die Betriebsst\u00e4tte des Kunden, an der die Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erbracht wird.<\/span><\/p>
Sollen Leistungen andernorts durchgef\u00fchrt werden, verg\u00fctet der Kunde die Anfahrtskosten\u00a0<\/i>pauschal pro Tag in H\u00f6he der folgenden Staffelung:<\/span><\/p>
ab 40 km: 1,25 EUR pro Entfernungskilometer zum Standort JoMa UG (95505 Immenreuth)<\/span><\/li>
ab 200 km: Reisekosten nach Aufwand (Bahn: 1. Klasse\/Flug: Economy)\u00a0<\/span><\/li><\/ul>
Reisezeiten sind zur H\u00e4lfte Arbeitszeiten (Entfernung des Einsatzortes zu JoMa UG):<\/span><\/p>
ab 50 km: Ein Kilometer entspricht 0,7 Minuten Reisezeit.<\/span><\/li><\/ul>
Die gesamte Reisezeit wird auf 10 Minuten genau gerundet.\u00a0<\/span><\/p>
\u00a0<\/span><\/p>
8. Versand und Gefahren\u00fcbergang <\/span><\/b>Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner nachstehenden Gew\u00e4hrleistungsrechte, entgegenzunehmen. Bez\u00fcglich des Gefahren\u00fcbergangs gilt in diesem Fall die gesetzliche Regelung (\u00a7 474 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen geht die Gefahr auf ihn \u00fcber, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden. Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn \u00fcber; wir verpflichten uns jedoch, auf Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den abzuschlie\u00dfen, wenn dieser es verlangt. \u00a0\u00a0<\/span><\/p>
\u00a0<\/span><\/p>
9. Gew\u00e4hrleistung, Haftung <\/span><\/b>\u00dcber offenkundige M\u00e4ngel muss uns der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, schriftlich unterrichten. Unterl\u00e4sst der Kunde diese Unterrichtung, erl\u00f6schen seine Gew\u00e4hrleistungsrechte zwei Monate nachdem er den Mangel festgestellt hat. Dies gilt nicht, soweit uns arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Ist der Kunde Kaufmann gilt abweichend von der vorstehenden Bestimmung die gesetzliche Regelung des \u00a7 377 HGB. In diesem Falle hat der Kunde die Ware unverz\u00fcglich nach Ablieferung zu untersuchen und einen etwaigen Mangel schriftlich anzuzeigen. Unterl\u00e4sst der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. M\u00e4ngelr\u00fcgen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen k\u00f6nnen wir, wenn sich der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist \u00e4u\u00dfert, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung w\u00e4hlt, eine angemessene Frist zur Aus\u00fcbung seiner Wahl setzen, nach deren Ablauf wir w\u00e4hlen k\u00f6nnen, ob nachgebessert oder nachgeliefert werden soll. F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit des Kunden und im Falle unseres Verzuges. In diesen F\u00e4llen haften wir f\u00fcr jedes Verschulden. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen gilt dar\u00fcber hinaus Folgendes: Unsere Haftung ist auf solche Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt, mit deren Eintritt nach Vertragsabschluss aufgrund der bei Auftragserteilung bekannten Umst\u00e4nde vern\u00fcnftigerweise zu rechnen war. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngel an der Hard- und Software sowie f\u00fcr die von uns vorgenommenen Reparaturen und Dienstleistungen betr\u00e4gt ein Jahr. Der Kunde hat vor Beginn von Dienstleistungen durch die JoMa UG f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Datensicherung zu sorgen. Sollte der Kunde den Auftrag zur Durchf\u00fchrung von Sicherungsdienstleistungen erteilen, so hat dieser die Pflicht, seine Datensicherung auf Konsistenz und ordnungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fccksicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sollte der Kunde dazu nicht in der Lage sein, so kann er uns beauftragen, diese Sicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen \u2013 dieser Auftrag muss explizit erteilt werden und ist kostenpflichtig. Leistungsst\u00f6rungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Sto\u0308rungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat JoMa UG nicht zu vertreten.<\/span><\/p>
\u00a0<\/span><\/p>
10. Annahmeverzug <\/span><\/b>Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen und kommt er mit der Annahme der ordnungsgem\u00e4\u00df angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz in H\u00f6he von 20 Prozent des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadensh\u00f6he. Der Beweis eines h\u00f6heren Schadens bleibt uns unbenommen. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist. \u00a0<\/span><\/p>
\u00a0<\/span><\/p>
11. Eigentumsvorbehalt <\/span><\/b>Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenst\u00e4nden bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur R\u00fccknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pf\u00e4ndung der Liefergegenst\u00e4nde durch uns gelten nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag, sofern nicht entsprechende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden oder dies durch uns schriftlich erkl\u00e4rt wird. Bei Verwendung gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen gilt dar\u00fcber hinaus Folgendes: Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden \u00fcber, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis f\u00fcr bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenst\u00e4nde durch den Kunden wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Werden die Liefergegenst\u00e4nde mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Liefergegenst\u00e4nde zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde darf die Liefergegenst\u00e4nde weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat der K\u00e4ufer uns unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen und uns alle Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns jedoch, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des K\u00e4ufers freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 Prozent \u00fcbersteigt.\u00a0<\/span><\/p>
\u00a0<\/span><\/p>
12. Inkassokostenklausel <\/span><\/b>Soweit die Forderungen gegen Kunden \u00fcberf\u00e4llig sind und das kaufm\u00e4nnische Mahnverfahren zu keinem Erfolg gef\u00fchrt hat, sind wir berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die daf\u00fcr anfallenden Kosten in \u00fcblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden H\u00f6he sind vom Kunden zu tragen. \u00a0<\/span><\/p>
13. Annulierungskosten <\/span><\/b>Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zur\u00fcck, k\u00f6nnen wir unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Schaden geltend zu machen, 10 Prozent des Verkaufspreises f\u00fcr die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und f\u00fcr entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. \u00a0<\/span><\/p>
\u00a0<\/span><\/p>
14. Gerichtsstand <\/span><\/b>Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, sind bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten Klagen bei dem f\u00fcr unseren Hauptsitz zust\u00e4ndigen Gericht zu erheben. Der Hauptsitz ist Immenreuth. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. \u00a0<\/span><\/p>
15. Anwendbares Recht <\/span><\/b>Es gilt ausschlie\u00dflich deutsche Recht unter Ausschluss der Gesetze \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. \u00a0<\/span><\/p>
\u00a0<\/span><\/p>
16. Sonstiges <\/span><\/b>\u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag sowie alle sonstigen Nebenabreden, \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die G\u00fcltigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/span><\/p>
AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Nachfolgend finden Sie die AllgemeinenGesch\u00e4ftsbedingungen der JoMa UG, diese vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer JohannesKolb, Altes Dorf 14, 95505 Immenreuth. Stand: September 2022 1. GeltungsbereichUnsere Verkaufsbedingungen geltenausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungenabweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wirh\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. UnsereVerkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":103,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-471","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"\n
AGB | JoMa System and Process Developement<\/title>\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\t\n